Beschreibung
Atemschutzgeräteträger – Ausbildung nach DGUV 112-190
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger orientiert sich an den Anforderungen der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ und vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Ziel der Ausbildung:
Ziel ist es, Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Atemschutzgeräte sicher, bestimmungsgemäß und effektiv einzusetzen – insbesondere unter erschwerten Bedingungen wie Sauerstoffmangel, Schadstoffbelastung oder engen Räumen. Die Ausbildung deckt sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praktische Anwendungen ab.
Rechtlicher Rahmen – Die Ausbildung basiert auf folgenden Vorschriften:
- DGUV Regel 112-190 – Anforderungen an Auswahl und Benutzung von Atemschutzgeräten
- DGUV Grundsatz 305-002 – Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Ausbildungsinhalte
Theorie:
- Einteilung und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten
- Auswahlkriterien gemäß Gefährdungsbeurteilung
- Einsatzgrenzen und Tragezeiten
- Anforderungen an die Dichtheit (z. Fit-Testing)
- Aufbewahrung, Pflege und Wartung
- Pflichten der Arbeitgeber und -nehmer
Praxis:
- Anlegen und Tragen von Atemschutzgeräten (z. Halbmasken, Vollmasken, Filtergeräte, Pressluftatmer)
- Dichtprüfung und Gerätekontrolle
- Einsatzübungen unter realitätsnahen Bedingungen
- Verhalten bei Zwischenfällen und Notfällen
- Demonstration von Wartung und Reinigung
Voraussetzungen:
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach G 26.2 (bei Filtergeräten) bzw. G 26.3 (bei umluftunabhängigem Atemschutz)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Körperliche und psychische Eignung
- Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG
Dauer und Abschluss:
Die Dauer richtet sich nach Art und Umfang des eingesetzten Atemschutzes. Typischerweise umfasst die Grundausbildung zwischen 8 und 20 Unterrichtseinheiten. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine qualifizierte Unterweisung bzw. Schulungsbescheinigung.
Wichtiger Hinweis:
Die DGUV Regel 112-190 unterscheidet nicht zwischen Einsatzkräften (z. B. Feuerwehr) und Beschäftigten in Industrie oder Handwerk – sie ist branchenübergreifend gültig für alle, die Atemschutz als PSA nutzen.
Kosten:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 230,00 € zzgl. MwSt.
Kursanfrage:






