Beschreibung
Bediener für LKW-Ladekrane gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Information 214-016
Die Ausbildung zum LKW-Ladekranbediener qualifiziert Personen für das sichere Führen von mobilen Ladekrananlagen, wie sie auf Nutzfahrzeugen (z. B. Baustoff-, Holz-, oder Schüttguttransportern) zum Einsatz kommen. Die Schulung basiert auf der DGUV Vorschrift 52, dem DGUV Grundsatz 309-003 sowie der DGUV Information 214-016.
Ziel der Ausbildung:
Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmer in Theorie und Praxis zu befähigen, LKW-Ladekrane sicher und bestimmungsgemäß zu bedienen, Risiken zu erkennen, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Lasten fachgerecht zu bewegen.
Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen (DGUV, ArbSchG, BetrSichV, StVO)
- Kranarten und Bauformen von LKW-Ladekranen
- Physikalische Grundlagen (Lastmoment, Traglastdiagramm)
- Lastaufnahmeeinrichtungen (Anschlagmittel, Greifer, Palettengabeln)
- Standsicherheit, Abstützung und Stabilität
- Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitseinrichtungen
- Verkehrsrechtliche Aspekte (z. Ladungssicherung)
- Kommunikation mit Einweisern / Anschlägern
- Verhalten bei Störungen und Unfällen
Praxis:
- Einweisung in den spezifischen LKW-Ladekran
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme
- Sicheres Auf- und Abstützen des Fahrzeugs
- Lastaufnahme, Heben, Schwenken und Absetzen
- Arbeit mit und ohne Sichtkontakt (Einweiser, Funk)
- Einhaltung der Betriebsgrenzen und Sicherheitsabstände
- Simulation typischer Arbeitssituationen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche Eignung empfohlen (z. G25)
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für LKW wünschenswert
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Praxisteil
Dauer der Ausbildung:
1–2 Tage, je nach Vorkenntnissen und Komplexität der eingesetzten Krane
Auffrischungsschulung nach Bedarf oder bei sicherheitsrelevanten Änderungen empfohlen
Abschluss:
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer: Eine Teilnahmebescheinigung
Einen LKW-Ladekranbedienerausweis gemäß DGUV Grundsatz 309-003
Hinweis: Die eigentliche Beauftragung zum Führen eines Ladekrans erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber nach erfolgreich absolvierter Ausbildung (§ 12 ArbSchG, § 7 BetrSichV).
Kosten:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 305,00 € zzgl. MwSt.
Kursanfrage:







