AGB’s

The Safety Company

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei den vorliegenden Bedingungen handelt es sich um Allgemeine Schulungsbedingungen für die Teilnahme an Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und Lehrgängen sowie sonstigen Weiterbildungsangeboten (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) bei der Durchführung von Veranstaltungen oder der Erbringung von Dienstleistungen als Beratungsleistung oder mit stationären bzw. mobilen Hilfsmitteln der Firma OldenworX GmbH (nachfolgend Veranstalter“ genannt).

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich und Vertragsabschuss
    a) Anwendungsbereich

    Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters gelten ergänzend zu den Regelungen in den Schulungsprogrammen (gedruckte Veranstaltungsangebote und/oder Veranstaltungsangebote auf der Internetseite des Veranstalters) sowie dem Anmeldeformular des Veranstalters die vorliegenden Allgemeinen Schulungsbedingungen.
    b) Vertragsabschluss
    Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle Angebote des Veranstalters unverbindlich.
    Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen vom Veranstalter kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem/der Kunde/in schriftlich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
    c) Individuelle Vereinbarungen
    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Schulungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung in Textform maßgebend.
    d) Persönlicher Anwendungsbereich
    Diese Schulungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
    e) Räumlicher Anwendungsbereich
    Diese Schulungsbedingungen gelten für alle vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen, unabhängig davon, ob diese in den Räumlichkeiten beim Veranstalter oder beim teilnehmenden Vertragspartner oder auch bei einem Dritten stattfinden.
  2. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
    Alle hier und in den Prospekten, Angeboten etc. angegebenen Preise und Gebühren (einschließlich Stornogebühren) verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang beim Kunde zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, vor Beginn der Veranstaltung die vollständige Veranstaltungsgebühr zu verlangen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen, die vom Veranstalter bestritten werden, nicht Anerkannt werden, nicht rechtskräftig festgestellt sind oder nicht in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind, ist ausgeschlossen.
  3. Rücktritt des Kunden
    Tritt der Kunde nach verbindlicher Anmeldung von einer Veranstaltung zurück, werden vom Veranstalter folgende Gebühren erhoben:
    a) bis 15 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vollen Gebühr,
    b) bis 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vollen Gebühr,
    c) danach: 100 % der vollen Gebühr.
    Vorstehende Regelung gilt nicht, falls der vom Kunde vorgenommene Rücktritt vom Veranstalter zu vertreten ist.
  4. Absagen von Veranstaltungen
    Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage (was nicht später als eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen soll) oder infolge Höherer Gewalt (z.
    B. Erkrankung des Trainers) abzusagen. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Schulungsgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn, aus nachfolgender Ziff. 5 ergibt sich etwas anderes.
    Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunde gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet.
  5. Höhere Gewalt
    Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Veranstalter die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Veranstalter nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Pandemien, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß , und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Vertragspartner auf die Vorleistung Dritter angewiesen sind, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Endendes Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen. Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.
  6. Haftung
    Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Veranstalter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von Höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird keine Haftung übernommen; gleiches gilt auch im Falle einer Absage der Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage.
    Für Schäden, die auf eventuellen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Veranstalter im Übrigen keine Haftung, es sei denn, dem Veranstalter ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen.
    Buchungen von Übernachtungen, Transport etc. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgen stets im Namen und auf Rechnung des Kunden. Soweit der Kunde zusätzliche Übernachtungen oder Doppelzimmer im Hotel gebucht hat, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels. Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung durch den Kunde oder den Veranstalter, muss der Kunde die Stornierung seiner Buchung selbst vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er für den Fall eines von Ihm alleine während der Veranstaltung schuldhaft verursachten Personen- und/oder Sachschadens über einen angemessenen Haftpflichtversicherungs-Schutz verfügt; auf Wunsch des Veranstalters wird der Kunde eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorlegen.
  7. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm durchzuführen. Ebenso behält sich der Veranstalter Trainerwechsel vor; gleiches gilt ebenfalls bei einem eventuell erforderlichen Seminarortswechsel, sofern dies für den Kunde zumutbar ist.
  8. Ablehnung einer Anmeldung
    Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen unverzüglich abzulehnen. Im Falle einer Überbuchung wird der Anmeldende ebenfalls unverzüglich informiert.
  9. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
    Das schriftliche Begleitmaterial sowie die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen insoweit nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Kunde sind nicht befugt, Unterlagen bzw. sonstige Lizenz Materialien, die zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt werden, zu vervielfältigen. Lizenzmaterial sind insbesondere Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
    Der jeweilige Urheberrechtshinweis bzw. Copyrightvermerk ist vom Kunde strikt zu beachten; eine Entfernung solcher Vermerke ist strikt verboten.
  10. Datenschutz
    Hierzu gilt die jeweils aktuelle Fassung unserer Datenschutzerklärung
    II. Schlussbestimmungen
  11. Rechtswahl
    Für diese Allgemeinen Schulungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Gerichtsstand
    Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters.