Die 15‑Monats‑Regel der DGUV – was viele Betriebe falsch machen

Viele Betriebe verstehen die 15‑Monats‑Regel der DGUV falsch

Viele Unternehmen glauben, dass Unterweisungen nur einmal pro Kalenderjahr nötig sind. Tatsächlich verlangt die DGUV jedoch, dass Beschäftigte mindestens alle 12 Monate unterwiesen werden. Zusätzlich erlaubt die DGUV eine Kulanz von maximal 3 Monaten. Dadurch entsteht die bekannte 15‑Monats‑Grenze.

Was bedeutet das wirklich?

  • Zuerst gilt: Die Unterweisung muss spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
  • Danach greift die 3‑Monats‑Toleranz – aber nur als Ausnahme.
  • Deshalb darf die 15‑Monats‑Regel nicht als regulärer Planungszeitraum genutzt werden.

Häufige Fehler

  • Unterweisungen bewusst alle 15 Monate planen
  • Termine „irgendwann im Jahr“ legen
  • Dokumentation vergessen
  • Inhalte nicht tätigkeitsbezogen gestalten

So machen Sie es richtig

  • Unterweisungen alle 10–11 Monate einplanen
  • Erinnerungen nutzen
  • Inhalte auf die Tätigkeit abstimmen
  • Dokumentation direkt erledigen

Warum das wichtig ist

Im Schadensfall prüfen die Berufsgenossenschaften sehr genau, ob Unterweisungen rechtzeitig und nachweisbar durchgeführt wurden. Wenn Fristen überschritten werden, drohen Regress, Bußgelder und Haftungsrisiken.

Und wenn Sie es einfacher möchten

Damit Unterweisungen regelmäßig, rechtskonform und ohne zusätzlichen Aufwand stattfinden, können Sie diese auch online bei OldenworX durchführen. Hier gelangen Sie direkt zur jährlichen Unterweisung: