Gabelstaplerausbildung

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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer / zur Gabelstaplerfahrerin nach DGUV Grundsatz 308-001

 

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Beschreibung

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer / zur Gabelstaplerfahrerin nach DGUV Grundsatz 308-001

Bedienen Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gabelstapler? Dann ist eine entsprechende Qualifizierung unerlässlich!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in der DGUV Vorschrift 68 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27) vor, dass mit dem selbständigen Bedienen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden dürfen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Folgen:

Die Regulierung von Personen- und Sachschäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Berufsgenossenschaft ist nur möglich, wenn der Staplerfahrer eine Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 nachweisen kann.

    Wir haben für Sie Schulungsinhalte erarbeitet, die Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern mehr Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen auf Basis des DGUV - Grundsatzes 308-001 (ehemals BGG 925) geben.

    Nach Abschluss der Schulung und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Fahrausweis.

    • Allgemeines Wissen über Flurförderzeuge/Gabelstapler
    • Standsicherheit, Traglastdiagramm
    • DGUV-Vorschriften sowie DGUV-Grundsätze
    • Typische Unfallsituationen
    • Theoretische Prüfung
    • Praktischer Fahrunterricht
    • Praktische Fahrprüfung