Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen

Hebebühnen/ Hubarbeitsbühnen

Gruppenangebote auf Anfrage

 

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer / zur Gabelstaplerfahrerin nach DGUV Grundsatz 308-001

 

Artikelnummer: 10025-2-3-1-1 Kategorien: , ,

Beschreibung

Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen oder Teleskopladern nach DGUV Grundsatz 308-008

Für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen (auch Steiger) ist eine entsprechende Qualifikation unerlässlich! Es darf nur der Gerätetyp bedient werden, der geschult und im Befähigungsnachweis eingetragen ist!

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in ihrer Regel 100-500 Kapitel 2.10 (ehemals BGR 500) sowie im DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG/GUV-G-966) vor, dass Arbeitsbühnen selbstständig bedienen darf, wer:

    • mindestens 18 Jahre alt ist
    • für diese Tätigkeit geeignet und unterwiesen ist und
    • seine Befähigung nachgewiesen hat.
    • Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.

    Auf der Grundlage des DGUV - Grundsatzes 308-008 haben wir für Sie Schulungsinhalte erarbeitet, die Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern mehr Sicherheit im Umgang mit Scheren-, Teleskop- oder Gelenkteleskop-Arbeitsbühnen geben. Sie entscheiden, welche Bühne(n) geschult werden soll(en).

     

    • Technisches Recht; europäisch harmonisiert
    • Soziales Recht; national
    • Produktsicherheit
    • Umgang mit Hubarbeitsbühnen
    • Inbetriebnahme, Gefahren und sicheres Arbeiten
    • Theoretische Prüfung
    • Praktischer Unterricht und praktische Prüfung