Beschreibung
Wiederholungsschulung PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA.
Die Wiederholungsschulung zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) richtet sich an Personen, die bereits an einer PSAgA-Grundausbildung gemäß DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA. teilgenommen haben. Sie dient der Auffrischung von Kenntnissen, der Wiederholung praktischer Übungen sowie der Aktualisierung hinsichtlich neuer Vorschriften, Technik und Gefährdungen.
Ziel der Wiederholungsschulung:
Ziel der Schulung ist es, die Teilnehmer an die korrekte, sichere und praxisnahe Anwendung der PSAgA zu erinnern, bestehende Kenntnisse aufzufrischen, Fehlanwendungen zu vermeiden und die Handlungssicherheit im Umgang mit Absturzsicherungssystemen zu stärken.
Inhalte der Schulung:
Theorie (Auffrischung):
- Kurzwiederholung der rechtlichen Grundlagen (DGUV R 112-198, ArbSchG, BetrSichVSicherheit von Arbeitsmitteln. More)
- aktuelle Änderungen in Normen, Regeln oder PSA-Produkten
- häufige Fehlerquellen und Unfallursachen
- Pflichten von Beschäftigten und Unternehmern
- Kontrolle, Lagerung und Ablegereife von PSAgA
Praxis (Auffrischung):
- Anlegen und korrekter Sitz von Auffanggurten
- Auswahl und Verwendung geeigneter Anschlagpunkte
- Anwendung von Rückhalte-, Auffang- und Haltesystemen
- Einsatz von Höhensicherungsgeräten
- Sicht- und Funktionsprüfung von Ausrüstungsteilen
- Übungen zur sicheren Arbeitsplatzpositionierung in der Höhe
Zielgruppe:
Alle Beschäftigten, die bereits an einer Grundausbildung PSAgA teilgenommen haben und weiterhin in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten
Voraussetzungen:
- Nachweis über die absolvierte Grundausbildung PSAgA nach DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA.
- körperliche und geistige Eignung (z. B. G41 empfohlen)
- persönliche Schutzausrüstung für den Praxisteil
Dauer der Schulung:
0,5 bis 1 Tag, je nach Gruppengröße und Praxisanteil, in der Regel 4 bis 6 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Wiederholungsschulung PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA., gültig als Nachweis für die jährliche UnterweisungPflichtschulung nach DGUV. gemäß § 12 ArbSchGPflicht zur Unterweisung. und DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention..
Kosten:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 300,00 € zzgl. MwSt.
Kursanfrage:







