Die DGUV schreibt vor, dass Unterweisungen mindestens einmal jährlich stattfinden müssen. Viele Betriebe glauben, dass „jährlich“ bedeutet: einmal pro Kalenderjahr. Doch das ist falsch – und kann im Schadensfall teuer werden.
Die DGUV schreibt vor, dass Unterweisungen mindestens einmal jährlich stattfinden müssen. Viele Betriebe glauben, dass „jährlich“ bedeutet: einmal pro Kalenderjahr. Doch das ist falsch – und kann im Schadensfall teuer werden.