Beschreibung
Kranausbildung gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
Die Kranausbildung vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zur sicheren Bedienung von Krananlagen. Die Schulung erfolgt auf Grundlage der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ sowie des DGUV Grundsatzes 309-003 „Ausbildung und Beauftragung der Kranführer“ und richtet sich an Personen, die mit dem Führen von Kranen beauftragt werden sollen.
Ziel der Ausbildung:
Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmer zu befähigen, Krane sicher, bestimmungsgemäß und effizient zu bedienen, Lasten kontrolliert zu bewegen und Gefahren beim Kranbetrieb zu erkennen und zu vermeiden. Die Ausbildung stellt die Voraussetzung für die Beauftragung als Kranführer dar.
Inhalte der Ausbildung:
(Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und ist abhängig vom Krantyp (z. B. Hallenkran, Brückenkran, Portalkran, Lkw-Ladekran))
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen (DGUV Vorschrift 1, 52, BetrSichV, ArbSchG)
- Aufbau und Funktion von Kranen
- Sicherheitseinrichtungen und Betriebsgrenzen
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel
- Physikalische Grundlagen der Lastbewegung
- Gefährdungen beim Kranbetrieb
- Sicht- und Funktionsprüfung des Krans
- Verhalten bei Störungen und Unfällen
- Kommunikation mit Anschlägern (z. Handzeichen, Funk)
Praxis:
- Einweisung in den jeweiligen Krantyp
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme
- Aufnahme, Transport und Ablage von Lasten
- Fahren mit und ohne Sichtkontakt zur Last
- Arbeiten mit Anschlägern und Einweisern
- Übungen zum sicheren und präzisen Lasttransport
- Verhalten in Notfallsituationen
- Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung (z. ärztliche Bescheinigung empfohlen)
- Gute Deutschkenntnisse (für das Verständnis der Sicherheitsanweisungen)
- Tragen von PSA im praktischen Teil (Helm, Sicherheitsschuhe, ggf. Handschuhe)
Dauer der Ausbildung:
Die Dauer richtet sich nach Art des Krans und Vorkenntnissen der Teilnehmer:
Grundausbildung: 1 bis 2 Tage (ca. 8-16 Unterrichtseinheiten)
Verkürzte Ausbildung bei vorhandener Kranerfahrung möglich
Jährliche Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 erforderlich
Abschluss:
Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten die Teilnehmer den Kranführerausweis sowie eine Teilnahmebescheinigung gemäß DGUV Grundsatz 309-003.
Hinweis: Die Beauftragung zum Führen von Kranen erfolgt durch den Arbeitgeber schriftlich und setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung voraus.
Kosten:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 345,00 € zzgl. MwSt.
Kursanfrage:







