Teleskopmaschinen gemäß DGUV G 308-009 (Stufe 1)

Teleskopmaschinen gemäß DGUV G 308-009 (Stufe 1)

219,00 

Teleskopstapler sind durch ihre Vielseitigkeit auf Baustellen und in der Landwirtschaft überall vertreten. Sie sind als multifunktionale Arbeitsmaschinen konzipiert und können fast überall eingesetzt werden. Mit starrem oder beweglichen Teleskoparm sind sie für jede Gegebenheit geeignet. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist es wichtig, dass je nach Einsatzart der Arbeitsmaschine, unterschiedliche Bedienerberechtigungen erworben werden müssen.

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Beschreibung

Ausbildung zum Bediener/in von Teleskopmaschinen / Teleskopladern nach DGUV Grundsatz 308-009

Teleskopstapler sind durch ihre Vielseitigkeit auf Baustellen und in der Landwirtschaft überall vertreten. Sie sind als multifunktionale Arbeitsmaschinen konzipiert und können fast überall eingesetzt werden. Mit starrem oder beweglichen Teleskoparm sind sie für jede Gegebenheit geeignet. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist es wichtig, dass je nach Einsatzart der Arbeitsmaschine, unterschiedliche Bedienerberechtigungen erworben werden müssen.

Seit April 2016 müssen Personen, die mit Teleskopstaplern umgehen, in der Bedienung geschult sein. Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 erfüllt. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.

Ziel der Schulungen ist es, dass Bediener von Teleskopstaplern in der Lage sind, diese sicher zu bedienen. So können Gefahren minimiert und Unfälle verhindert werden.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau- und Funktion von Teleskopstaplern
  • DGUV Grundsatz 308-009
  • Umsturzgefahren
  • Umgang mit Lasten
  • Einweisung/Tägliche Einsatzprüfung
  • Theoretische Prüfung
  • Einweisung in die Fahrzeuge
  • Praktische Fahrübungen
  • Praktische Abschlussprüfung