Beschreibung
Benutzung von PSA gegen Absturz gemäß DGUV Regel 112-198
Die Schulung zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vermittelt die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um sich bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sicher zu schützen. Sie basiert auf der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ sowie ergänzend auf DGUV Regel 112-199 (Rettung aus Höhen und Tiefen).
Ziel der Ausbildung:
Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, PSAgA bestimmungsgemäß, sicher und rechtskonform einzusetzen. Dazu gehört insbesondere die korrekte Auswahl, Anwendung, Kontrolle und Pflege der Ausrüstung. Die Ausbildung ist verpflichtend für alle Personen, die bei ihrer Tätigkeit der Gefahr eines Absturzes ausgesetzt sind.
Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
- rechtliche Grundlagen (DGUV, BetrSichV, ArbSchG)
- Arten von Absturzgefahren und Schutzmaßnahmen
- Bestandteile der PSAgA (Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkte etc.)
- Auswahl geeigneter Systeme: Rückhaltesystem, Auffangsystem, Arbeitsplatzpositionierung
- Prüfpflichten, Aufbewahrung und Ablegereife
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht
- Absturzunfälle und ihre Ursachen
Praxis:
- Anlegen und Einstellen der Ausrüstung (Auffanggurt, Verbindungsmittel)
- Auswahl und Einsatz geeigneter Anschlagpunkte
- Arbeiten mit verschiedenen Systemarten (Rückhalte-, Auffang-, Halte- und Steigschutzsysteme)
- Einsatz von Höhensicherungsgeräten
- Kontrolle und einfache Funktionsprüfung der Ausrüstung
- praktische Übungen in geschützter Höhe (z. B. auf Gerüstturm oder Übungsbalken)
Optional (mit Zusatzmodul): Rettung aus der Höhe mit PSAgA nach DGUV R 112-199
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung (z. G 41 empfohlen)
- keine Höhenangst
- Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung während der Übungen
Dauer der Ausbildung:
Grundausbildung: 1 Tag (ca. 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
Auffrischung: mind. alle 12 Monate, empfohlen nach DGUV Grundsatz
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die Unterweisung zur Benutzung von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198.
Hinweis: Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) und muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Kosten:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 305,00 € zzgl. MwSt.
Kursanfrage:









