Beschreibung
Benutzung von PSA gegen AbsturzPersönliche Absturzsicherung. gemäß DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA.
Die Schulung zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vermittelt die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um sich bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sicher zu schützen. Sie basiert auf der DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA. „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ sowie ergänzend auf DGUV Regel 112-199Rettung aus Höhen. (Rettung aus Höhen und Tiefen).
Ziel der Ausbildung:
Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, PSAgA bestimmungsgemäß, sicher und rechtskonform einzusetzen. Dazu gehört insbesondere die korrekte Auswahl, Anwendung, Kontrolle und Pflege der Ausrüstung. Die Ausbildung ist verpflichtend für alle Personen, die bei ihrer Tätigkeit der Gefahr eines Absturzes ausgesetzt sind.
Inhalte der Ausbildung:
Theorie:
- rechtliche Grundlagen (DGUV, BetrSichVSicherheit von Arbeitsmitteln. More, ArbSchG)
- Arten von Absturzgefahren und Schutzmaßnahmen
- Bestandteile der PSAgA (AuffanggurtKörperschutz gegen Absturz., VerbindungsmittelVerbindung zwischen Gurt & Anschlagpunkt., FalldämpferReduziert Fangstoß., Anschlagpunkte etc.)
- Auswahl geeigneter Systeme: Rückhaltesystem, Auffangsystem, Arbeitsplatzpositionierung
- Prüfpflichten, Aufbewahrung und Ablegereife
- GefährdungsbeurteilungAnalyse von Risiken. und DokumentationspflichtPflicht zur Aufzeichnung.
- Absturzunfälle und ihre Ursachen
Praxis:
- Anlegen und Einstellen der Ausrüstung (AuffanggurtKörperschutz gegen Absturz., VerbindungsmittelVerbindung zwischen Gurt & Anschlagpunkt.)
- Auswahl und Einsatz geeigneter Anschlagpunkte
- Arbeiten mit verschiedenen Systemarten (Rückhalte-, Auffang-, Halte- und Steigschutzsysteme)
- Einsatz von Höhensicherungsgeräten
- Kontrolle und einfache Funktionsprüfung der Ausrüstung
- praktische Übungen in geschützter Höhe (z. B. auf Gerüstturm oder Übungsbalken)
Optional (mit Zusatzmodul): Rettung aus der Höhe mit PSAgA nach DGUV R 112-199
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung (z. G 41 empfohlen)
- keine Höhenangst
- Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung während der Übungen
Dauer der Ausbildung:
Grundausbildung: 1 Tag (ca. 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
Auffrischung: mind. alle 12 Monate, empfohlen nach DGUV Grundsatz
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die Unterweisung zur Benutzung von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198Benutzung von PSAgA..
Hinweis: Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 12 ArbSchGPflicht zur Unterweisung., § 4 DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention.) und muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Kosten:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 320,00 € zzgl. MwSt.
Kursanfrage:









