LKW-Ladekran gemäß DGUV V 52

LKW-Ladekran gemäß DGUV V 52

285,00 

LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30mt nicht überschreiten und deren Auslegerlänge 15m nicht überschreiten.

 

Artikelnummer: 10025-2-3-1-1-1-1 Kategorien: , ,

Beschreibung

LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30mt nicht überschreiten und deren Auslegerlänge 15m nicht überschreiten.

Im § 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 wird im Absatz 1 Nr. 3 bestimmt, dass der Unternehmer mit dem selbständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen darf, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Kranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an einem Kranführerlehrgang nach dem DGUV Grundsatz „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ DGUV Grundsatz 309-003 erfolgreich teilgenommen haben.

Schulungsinhalt:

Verordnungen, Vorschriften und gesetzliche Grundlagen

  • Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
  • DGUV Grundsatz 350-001
  • Verkehrssicherungspflicht

 

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb

  • das selbstständige Bedienen des Krans
  • Information bzgl. der Kran-Technik, Bauart oder Hauptbaugruppen
  • Notwendige Kenntnisse der Einsatzprüfung
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel-Kenntnisse
  • Zeichen bei Arbeit mittels Anschläger und Einweiser
  • sichere Handhabung der Lasten
  • Kenntnis über einschlägige Sicherheitsvorschriften
  • Informationen bzgl. Grundkenntnisse in Standsicherheit, Tragfähigkeit sowie
  • Schwerpunkt und Massenträgheit
  • Bedienelemente-Funktionen
  • Sicherheitseinrichtungen und elektrischen Anlage
  • Nutzung bzw. Einsetzen im öffentlichen Straßenverkehr
  • Hydraulik-Steuerung und -Einsatz
  • vorschriftsmäßiges Beenden der Kranarbeit

 

Praktische Ausbildung

  • Verhaltensregeln
  • Unterweisung
  • Arbeiten am Kran
  • Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten